ELTERN
Schulpflegschaft der ASR
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie besteht aus den gewählten Vorsitzenden der Klassen und deren Stellvertretern.
Zu Beginn jedes Schuljahres wählt die Schulpflegschaft eine:n Vorsitzende:n und eine:n Stellvertreter:in. Grundlage für die Arbeit der Schulpflegschaft ist das Schulmitwirkungsgesetz.
![Grafik-Schulmitwirkung](https://albert-schweitzer-realschule.bocholt.de/wp-content/uploads/2023/09/Grafik-Schulmitwirkung.jpg)
Grafik-Schulmitwirkung
https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/schulleben/schulmitwirkung
Vorsitz
Frau Alck (Tel: 02871/2748150)
Frau Saka